AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schullandheimleistungen
Zwischen dem Schullandheimgast (nachfolgend „Gast“) und dem Verein Landheim des Helmholtz-Gymnasiums Heidelberg e.V. (nachfolgend „Schullandheim“) gelten folgende Geschäftsbedingungen:
Mit der Anmeldung erkennt der Gast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Schullandheimes.
Mietgegenstand ist das Schullandheim Unterhöllgrund, Unterhöllgrund 13, 69429 Waldbrunn-Unterhöllgrund, mit Außengelände.
1. Abschluss des Schullandheimvertrages/Buchung
Mit der Übersendung einer schriftlichen/mündlichen Anmeldung bietet der Gast dem Schullandheim verbindlich den Abschluss eines Schullandheimvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Schullandheimvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch das Schullandheim zustande. Die Gruppen müssen von wenigstens einer verantwortlichen Betreuerin/Lehrerin bzw. verantwortlichem Betreuer/Lehrer begleitet werden.
2. Preise
Der vom Gast zu zahlende Preis ergibt sich aus den jeweils gültigen Preislisten des Schullandheimes. Diese sind unter Rubrik "Preise" einzusehen. Es ist Sache des Gastes, sich vor Unterzeichnung der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Nebenabreden können vorgenommen werden, bedürfen aber der Schriftform.
3. Anzahlung
Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von einer Tagesmiete bis spätestens 2 Wochen nach Bestätigung des Aufenthaltes durch das Schullandheim fällig. Sie ist zu leisten auf das Konto des Landheimvereins.
Die Anzahlung wird auf den Preis des Aufenthaltes angerechnet. Erst nach erfolgter Anzahlung ist die Buchung wirksam. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig gezahlt, ist das Schullandheim berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten zu belasten.
4. Anreise
Das Schullandheim Unterhöllgrund steht dem Gast am Anreisetag ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise hat am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Nebenabreden sind möglich, aber kostenpflichtig. Bei weit früherer (>1,5 Std.) Anreise oder weit späterer (> 1,5 Std.) Abreise fallen Kosten in Höhe von 30,00 EUR/Stunde an.
5. Stornierung / Rücktritt durch den Gast
Der Gast ist verpflichtet, im Falle eines Rücktritts vom Vertrag oder einer verbindlichen Reservierung bzw. bei unterbliebener Nutzung des Schullandheims folgende Kosten zu bezahlen:
- Storno bis 12 Wochen vor Anreise: keine Stornokosten
- Storno bis 8 Wochen vor Anreise 50% des vereinbarten Preises
- Storno bis 4 Wochen vor Anreise 75% des vereinbarten Preises
- Storno bis 1 Woche vor Anreise 90% des vereinbarten Preises
- bei Nichtanreise und vorzeitiger Abreise 90% des vereinbarten Preises
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise wird die gebuchte Aufenthaltsdauer voll in Rechnung gestellt, abzüglich 10 % wegen ersparter Aufwendungen des Schullandheims.
Eine außerordentliche Kündigung wegen eines wichtigen Grundes ist nicht ausgeschlossen.
6. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln. Nach Ankunft und vor Abreise nimmt der Gast mit einem Vertreter des Schullandheims vor Ort den Zustand der Räumlichkeiten, des Inventars und des Außengeländes auf. Der Gast erhält einen Generalschlüssel.
7. Hausordnung
Die im Landheim ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit Bezug der Mietsache haftet der Gast für Beschädigungen am Mietobjekt oder für Mängel am Inventar.
Der Gast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Schullandheimplatzordnung, die im Schullandheim aushängt, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Ruhezeiten sind unbedingt zu beachten.
Das Schullandheim ist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In solchem Fall behält das Schullandheim seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.
Die Lehrer/innen bzw. Betreuer/innen sind für ihre Schüler/innen/Gruppenmitglieder verantwortlich und müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Schüler/innen/Gruppenmitglieder die Hausordnung beachten.
8. Haftung
Die Haftung des Schullandheims richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ansprüche für Schäden, die der Gast erleidet, oder für Schäden, die an vom Gast eingebrachten Gegenständen entstehen, insbesondere auch solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
Der Gast haftet für Schäden, die er während seiner Mietdauer schuldhaft verursacht. Dem Gast obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten durch ihn nicht vorgelegen hat. Die Haftung des Gastes tritt nicht ein, wenn sich die Schadensursache nicht in seinem Gefahrenbereich befand.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Schullandheims für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (Garantiehaftung) wird ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. haftet das Schullandheim nicht, sofern ihm diesbezüglich kein Verschulden zur Last gelegt werden kann und der vertragsgemäße Gebrauch dadurch nur unerheblich eingeschränkt wird.
9. Verlust/Fundsachen
Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum des Schullandheims über, wenn diese nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden. Diese Aufforderung kann auch mündlich (telefonisch) erfolgen.
10. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart.
11. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beherbergungsvertrages zur Folge.
Stand: August 2024